Psychotherapie, systemische Beratung und Therapie
Eine psychotherapeutische Behandlungseinheit dauert 50 Minuten und kostet 90,- Euro.
Jede weitere angefangene halbe Stunde wird entsprechend zusätzlich berechnet.
Die Abrechnung erfolgt unmittelbar nach der Behandlungseinheit und kann in bar oder per Kartenzahlung vorgenommen werden.
Die Kosten können als private Leistung oder auch – abhängig vom jeweiligen Tarif – über eine private Krankenversicherung, über eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker oder auch über die Beihilfe erstattet werden. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung über die individuellen Erstattungsmöglichkeiten.
Ein wichtiger Hinweis: Viele Klient: innen entscheiden sich bewusst für eine Selbstzahlung, da psychische Erkrankungen bei einer Abrechnung über gesetzliche Krankenkassen dokumentiert werden. Dies kann unter Umständen spätere Nachteile mit sich bringen, etwa beim Abschluss bestimmter Versicherungen (z.B. Berufsunfähigkeits – oder Lebensversicherung ) oder auch in einzelnen beruflichen Kontexten.
Die Selbstzahlung ermöglicht hier mehr Diskretion, Eigenverantwortung und Unabhängigkeit.
Bioresonanztherapie:
Eine bioresonanztherapeutische Behandlungseinheit dauert 60 Minuten und kostet 100,00 Euro.
Die Ersttestung ist in der Regel umfangreicher und nimmt meist ca. 1,5 bis 2 Stunden in Anspruch. Daraus ergibt sich für die erste Sitzung eine Kostenrahmen von ca. 150 bis 200 Euro, abhängig vom individuellen Test – und Behandlungsumfang.
Die Abrechnung erfolgt unmittelbar nach der Behandlungseinheit und kann in bar oder per Kartenzahlung vorgenommen werden.
Die Kosten können auch hier als private Leistung oder auch – abhängig vom jeweiligen Tarif – über eine private Krankenversicherung, über eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker oder auch über die Beihilfe erstattet werden. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung über die individuellen Erstattungsmöglichkeiten.
Soziotherapie
Die Soziotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und setzt eine ärztliche Verordnung ( Formular 26 oder Formular 28) voraus.
Es fällt lediglich eine gesetzliche Zuzahlung an in Höhe von mindestens 5 € und maximal 10,- € ( sofern keine Zuzahlungsbefreiung besteht ).
Gerne unterstütze ich Sie bei weiteren Fragen zu Kosten und Verlauf!


